Das ist kein schlechter Film und keine Realsatire. Das passierte exakt so im Jahr 1994 am Landgericht Mannheim im Prozess gegen den damaligen NPD-Chef Günter Deckert. Dieser Justizskandal erschütterte die gesamte Republik. Der öffentliche Druck wuchs enorm. Der Bundestag musste handeln und baute das Strafgesetzbuch innerhalb weniger Wochen radikal um. Daraus entstand der heutige Paragraf 130 Absatz 3, der die Volksverhetzung und explizit die Holocaust-Leugnung regelt.
Heute fordert AfD-Politiker Björn Höcke, diesen Paragrafen komplett zu streichen. Auf Social Media jubeln ihm viele zu. Wer dort gegen die „Systemparteien“ oder das angeblich „grünversiffte“ Establishment wettert, behauptet oft: „In Deutschland darf man ja überhaupt nichts mehr sagen!“ Aber stimmt das wirklich?Ich denke nicht. Vor dieser Gesetzesänderung hatten Gerichte Probleme gegen die Leugnung des Holocaust vorzugehen. Sie mussten Umwege über Beleidigung oder die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" gehen. Dadurch konnte die Leugnung der Naziverbrechen, nicht nur an den europäischen Juden im wahrsten Sinne des Wortes unter den Teppich gekehrt werden.
Vom Kaiserreich zur Wunsiedel-Entscheidung
Man könnte meinen, der Volksverhetzungsparagraf sei etwas ganz Neues, das die "woke" Regierung in Berlin geschaffen habe. Tatsächlich reichen seine Wurzeln bis ins Kaiserreich zurück. 1871 nutzte Kanzler Bismarck den Paragrafen 130 als Waffe gegen die Arbeiterbewegung. Er bestrafte die „Anreizung zum Klassenkampf“. Das war reine staatliche Repression. Von Minderheitenschutz fehlte jede Spur.Den echten Wandel erlebte die Bundesrepublik erst 1960. Nach einer massiven Welle antisemitischer Schmierereien an Synagogen reformierte der Staat das Gesetz. Doch erst der Deckert-Skandal 1994 schloss die entscheidende Lücke. Seitdem macht sich direkt strafbar, wer den Völkermord der Nationalsozialisten öffentlich leugnet, billigt oder verharmlost.
Und wie sieht es mit Hakenkreuzen oder dem Hitlergruß aus? Hier greift Paragraf 86a.
Er verbietet verfassungswidrige Kennzeichen wie das Hakenkreuz. Damit rechtsextreme Gruppen das Gesetz nicht mit leicht abgewandelten Symbolen austricksen, bestraft der Staat auch Logos, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen. Gleichzeitig greift hier die sogenannte Sozialadäquanzklausel: Ein durchgestrichenes Hakenkreuz auf einer Anti-Nazi-Demo bleibt erlaubt. Kunst, Wissenschaft und Aufklärung unterstützt das Grundgesetz ausdrücklich. Sonst hätten Filmschaffende auch ein Problem.Aber hier zeigt sich auch die Grenze zur Zensur. Wenn Firmen wie Meta, Google und ByteDance solch strenge Gesetze in der EU kritisieren, dann nicht weil das tatsächlich Zensurgesetze sind. Sondern weil sie den Konzernen das Leben schwer machen.
Behauptung
Paragraf 130 und 86a führen auf Social Media zur Zensur, weil Videos entfernt oder deren Reichweite durch Shadow Bans eingeschränkt werden.
Faktencheck
Das liegt nicht an der strengen Gesetzgebung, sondern an der Umsetzung der Plattformen selbst. Anstatt teure Content Moderation zu bezahlen wird die redaktionelle Prüfung an die Content Creator ausgelagert. Und weil die Plattformen für Inhalte in ihren Apps haften nutzen sie Algorithmen für die Erkennung.
Behauptung
Andere Meinungen werden durch diese Zensur aus Social Media verdrängt.
Faktencheck
Der Zensurvorwurf passt hier gar nicht, weil das Gesetz schlicht keine Zensur vorsieht. Echte Zensur würde die Inhalte prüfen bevor sie gepostet werden. Und verhindern, dass sie überhaupt online gestellt werden. Aber die Inhalte werden entsprechend den Community-Regeln der Plattformen sehr unterschiedlich behandelt. Das allein spricht schon gegen eine zentrale Zensur durch den Staat.
Behauptung
Inhalte, die den Ausnahmen in der Sozialadäquanzklausel entsprechen, also Bildung und Aufklärung über die Geschichte des Dritten Reiches werden auch gelöscht.
Faktencheck
Dieser Vorwurf stimmt und liegt daran, dass die Algorithmen nicht zwischen Hassrede und politischer Aufklärung bzw. Bildung unterscheiden können.
Auch mit KI-Unterstützung kann ein Algorithmus Ironie und Sarkasmus und den Zweck hinter einem Posting nicht fehlerfrei erkennen. Die Filter springen lediglich an, wenn sie einen Begriff oder ein Symbol aus der Blacklist gefunden haben. Die Entscheidung, die sonst ein Gericht oder eine Redaktion mit echten Menschen prüfen würde, wird hier um Kosten und Zeit zu sparen von einem Algorithmus getroffen.
Die DDR schützte mit diesem Gesetz keine Minderheiten, sondern ausschließlich die eigene Macht. Der Paragraf 130 der heutigen Bundesrepublik tut exakt das Gegenteil: Er schützt Bedrohte vor Hass, Diskriminierung und Gewalt. Keiner wird weggesperrt, weil er den Staat angreift, sondern weil er das Andenken an die Opfer eines Völkermordes verunglimpft. Wer diese beiden Systeme gleichsetzt, verdreht die Fakten absichtlich, um den Schutz vulnerabler Gruppen zu zerstören.
Ursprünglich stammt die Idee aus der Weimarer Republik. Sie sollte verhindern, dass die junge Demokratie durch systematische Schmierkampagnen zerbricht. Nach dem rechtsextremen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019 verschärfte der Bundestag das Gesetz massiv. Seitdem drohen bei Beleidigungen gegen Politiker bis zu drei Jahre Haft.